Jus Politicum, revue de droit politique.

Präsentation der Zeitschrift

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Vorwort

Die Staats- und Verfassungsrechtswissenschaft hat in den letzten Jahrzehnten grundlegende Veränderungen durchgemacht. Diese sind unter anderem auf die Entwicklungen der Verfassungsgerichtsbarkeit zurückzuführen. Es wird oft angenommen, daß das Verfassungsrecht durch jene Entwicklungen eine wachsende Normativität erreicht hat, die ursprünglich wohl nicht, jedenfalls nicht in dieser Form, gegeben war. In dieser Hinsicht erscheint also das Verfassungsrecht als eine Rechtsdisziplin wie alle anderen. Diese Tendenz ist für die Staatswissenschaft nicht ohne Folgen geblieben indem sie zuweilen den Blickwinkel der Analyse politischer Entscheidungsprozesse etwas eingeengt hat.
Jus Politicum will ein wissenschaftliches Forum anbieten, das zu einer breiten und tiefen Analyse des Phänomens der politischen Verfassungen beizutragen bestrebt ist. Gerade dadurch, daß wir von „politischem Recht“ sprechen – in einer Zeit, in der diese Begrifflichkeit einer versunkenen Vergangenheit anzugehören scheint –, möchten wir neue Möglichkeiten für eine wissenschaftliche Herangehensweise an Verfassungsfragen eröffnen. Die Bezeichnung “politisches Recht“ will in Erinnerung halten, daß die moderne Verfassungskultur den geschriebenen Verfassungen vorausgeht und daß Verfassungen noch heute in einen breiten Komplex von Kenntnissen, Übungen und weiteren Formen von Normativität eingebunden sind. Nicht zuletzt soll die Bezeichnung „politisches Recht“ die natürliche und untrennbare Verknüpfung von Recht und Politik in Erinnerung rufen.

In der Gegenwart ist dieser Zusammenhang häufig verdrängt worden, und dadurch wird es häufig unmöglich, gerade die Phänomene zu verstehen, die man doch untersuchen möchte. Man kann sich nun sicherlich diese Verständnismöglichkeit abschneiden und sich damit begnügen, bestimmte Rechtstexte zu glossieren, die man für die Gesamtheit des Verfassungsrechts hält. Jus Politicum schlägt jedoch einen anderen Weg ein. Für die Juristen, die heute diese Initiative ergreifen, gibt es keinen Zweifel, dass die einst bewußt durchgeführte Aufspaltung zwischen den sogenannten Rechtsnormen einerseits, und den politischen Phänomenen andererseits unheilvolle Früchte trägt. Wenn man das Recht als Ausgangspunkt wählt, so ist dies vielmehr weder bloßer Zufall, noch schließt es andere Zugänge aus. Vielmehr kann gerade der Zugang vom Recht her auch zu einem besseren Verständnis der Politik selbst führen, insbesondere in ihrer institutionellen Dimension.

Das ,,Verfassungsrecht’’ läßt sich nur erfassen, wenn Geschichte, politische Praxis und begleitende Reflexionen – von politischen Gelegenheitsschriften bis hin zu den spekulativsten Texten der politischen Philosophie – in die Reflexion einbezogen werden. Unsere Zeitschrift will ein entsprechendes Forum bereitstellen. Daß wir für unsere Zeitschrift eine elektronische Form gewählt haben, kann nicht überraschen. Ursprünglich lediglich Medium der raschen Übermittlung flüchtiger Informationen, hat sich das Internet längst als ein zentraler Ort der intellektuellen Debatte herausgebildet; es bietet nun auch die Möglichkeit, Texte und Quellen auf Dauer verläßlich und für einen breiten Leserkreis zur Verfügung zu stellen. Jus Politicum will die Flexibilität des Mediums nutzen: Eine Rubrik „Aufsätze“ soll umfangreiche und in sich durchgearbeitete Beiträge enthalten, die einen internationaleren Leserkreis erreichen wollen oder aufgrund ihres Ansatzes bzw. Umfangs den Weg in die traditionellen Zeitschriften nur unter Mühen finden. Eine Rubrik „Papers“ soll im Stil angloamerikanischer „Working Papers“ die Möglichkeit eröffnen, Arbeiten zu publizieren, die noch „im Werden“ sind (wobei die vorgeschlagenen Arbeiten vorher einem anonymen Prüfungsausschuß vorgelegt werden). Darüber hinaus soll die Zeitschrift in einer dritten Abteilung wichtige, aber wenig bekannte oder schwer zugängliche Dokumente zu verfassungsrelevanten Fragen anbieten.
Wie der lateinische Titel der Zeitschrift anzeigt, versteht sich Jus Politicum als Forum für verschiedene Sprach- und Rechtskulturen. Darum werden das Französische, das Deutsche und das Englische die drei Arbeitssprachen der Zeitschrift sein. Darüber hinaus vereinigt die Zeitschrift Wissenschaftler aus den großen „Laboratorien“ des Verfassungsstaats: Frankreich, Großbritannien, Deutschland, die Vereinigten Staaten, Israel und bald auch Italien und Spanien. Ohne die Besonderheiten der nationalen Traditionen und Denkweisen zu unterschätzen, soll diese „transnationale“ Perspektive daran erinnern, daß der Verfassungsstaat, in den Worten eines seiner frühen Theoretiker, eine Universalgrammatik war und bleiben soll.

Redaktion

Denis Baranger (Paris II), Olivier Beaud (Paris II), Philippe Lauvaux (Paris II), Armel Le Divellec (Le Mans ; Geschäftsführender Redakteur), Carlos-Miguel Pimentel (Versailles-St. Quentin-en-Yvelines), Christoph Schönberger (Konstanz), Adam Tomkins (Glasgow).

Wissenschaftlicher Beirat

Vorsitzender : Pierre Avril (Paris II)
Mitglieder : Klaus von Beyme (Heidelberg), Guy Carcassonne (Paris X), Dominique Chagnollaud (Paris II), Jean-Claude Colliard (Paris I), Vlad Constantinesco (Straßburg III), Jean-Marie Denquin (Paris X), Christoph Gusy (Bielefeld), Ran Halévi (CNRS / Paris), Josef Isensee (Bonn), Lucien Jaume (Cevipof / Paris), Olivier Jouanjan (Straßburg III), Claude Klein (Jerusalem), Franck Lessay (Paris III) , Corinne Leveleux-Teixeira (Orléans), Martin Loughlin (London), Ulrich K. Preuss (Berlin), Philippe Raynaud (Paris II), Pierre Rosanvallon (Collège de France / Paris), Cheryl Saunders (Melbourne), Michel Troper (Paris X), Neil Walker (Edinburgh / Florenz).

Um diesen Artikel zu zitieren :

http://www.juspoliticum.com/Prasentation-der-Zeitschrift.html

www.juspoliticum.com / Internationale zeitschrift für politisches recht
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