Jus Politicum, revue de droit politique.

Armel Le Divellec

Die Regierung als führender Teil des Parlaments. Aspekte der zögernden Rezipierung des Westminster Modells in europäischen Ländern

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Themen : Verantwortlichkeit - Parlamentarische Regierung - Grossbritannien - Rechtsvergleichung - Deutschland - Fünfte Republik

Die parlamentarische Regierungsweise ist seit langer Zeit der in der freien Welt am meisten verbreitete Regierunstyp. Auch wenn sie verschiedene Spielarten zulässt, zeichnet sie sich durch eine kohärente institutionelle Logik die pragmatisch in Grossbritannien erfunden worden ist aus. In diesem Sinne sind alle parlamentarischen Regierungssysteme Epigonen des sog. „Westminster Modells“ : wie dort ist die Regierung in Wirklichkeit der führende Teil des Parlaments. Dennoch haben diejenige modernen geschriebenen Verfassungen, die beansprucht haben, das Prinzip der parlamentarischen Regierung zu kodifizieren, die technisch-juristischen Schlussfolgerungen des insb. von Walter Bagehot zutreffend formulierten britischen Modells selten übernommen. Nur wenige geschriebene Verfassungen europäischer Länder institutionalisieren förmlich die Kreationsfunktion des Parlaments (also die Wahl der Regierungsmitglieder oder wenigstens des Regierungschefs), geben eine angemessene Definition des Parlaments ; ferner erkennen sie nur spärlich die Initiativ- und Leitungsaufgaben der Regierungsmitglieder im Parlament nach Westminsterscher Logik. Diese Gegenüberstellung von den Verfassungsformeln und den Prinzipien des parlamentarischen Regierungssystems offenbart die Kluft zwischen den Vorstellungen und dem geschriebenen Recht. Sie ist auf Missverständnisse in der Parlamentarismustheorie zurückzuführen ; trägt aber auch dazu bei, diese Missverständnisse zu vertiefen.

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www.juspoliticum.com / Internationale zeitschrift für politisches recht
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